SALT-Tours Thomas Elbert
Nordstr. 27
50170 Kerpen
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thomas(at)salt-surfcamps.de
Geschäftsführer und Verantwortlicher für den Inhalt dieser Seite
Thomas Elbert
Obliegenheiten des Kursteilnehmers, Kündigung durch den Teilnehmer, Ausschlussfrist
Der Teilnehmer kann jederzeit von dem Kurs zurücktreten. Wenn es sich bei der gebuchten Reise um ein Angebot handelt, das nicht direkt durch SALT veranstaltet wird, gelten die AGB des jeweiligen Veranstalters (die Veranstalter AGB erhälst du zusammen mit den Reiseunterlagen). Ab dem Jahr 2026 ist dies beim Familiensurfcamp in der Bretagne, beim Familienspecial Aquitaine (Carcans Plage) und beim Surfcamp in Carcans Plage der Fall. Die im Folgenden angegebenen Prozentsätze, die im Hinblick auf den Zeitpunkt der Stornierung unterschiedlich hoch ausfallen, sind jedoch bei allen durch uns vermittelten und veranstalteten Reisen gleich.
Es ist ratsam, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Wenn der Kunde vom Kurs zurück tritt, so verliert SALT/oder der jeweilige Veranstalter zwar den Anspruch auf den vereinbarten Kurspreis, kann aber gem. § 651i Abs.2 BGB eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Kursvorkehrungen einfordern. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Kurspreis abzüglich des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen. Wir können diese Ansprüche nach § 651i Abs.2 BGB oder pauschal nach § 651i Abs.3 BGB berechnen. Eine pauschalisierte Entschädigung können wir in Prozent des Kurspreises wie folgt verlangen:
bis 30. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises pro Person
29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises pro Person
21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises pro Person
14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises pro Person
ab 6. Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises pro Person
Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung: 90% des Reisepreises pro Person.
Bei auftretenden Mängeln seid ihr verpflichtet, diese unverzüglich der vor Ort eingesetzten Kursleitung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eure Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn die euch obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Wird der Kurs infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, könnt ihr vom Kurs zurücktreten. Dasselbe gilt, wenn euch der Kurs infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, für uns erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Rücktritt ist erst zulässig, wenn wir bzw. unsere örtlichen Kursleiter eine von euch gesetzte, angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns bzw. unseren Kursleitern verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse Eurerseits gerechtfertigt ist.
Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Kursvertrag stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, müsst ihr innerhalb eines Monats nach dem vorgesehenen Kursende geltend machen. Diese Geltendmachung kann fristwahrend nur uns gegenüber unter der u. a. Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Form wird dringend empfohlen.
Ansprüche gegenüber SALT, gleich aus welchem Rechtsgrund – mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Kursende.
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Kursteilnehmers an Dritte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.